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Gesetzliche Vergütung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die
Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
das zum 1.7.2004 in Kraft getreten war und damit die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
abgelöst hat. Grundlage für die Berechnung des Honorars ist ausschließlich das RVG, wenn der abzurechnende
Auftrag nach dem 1.7.2004 erteilt wurde; die Abrechnung aller vorher erteilten Aufträge richtet sich weiterhin
nach der BRAGO.
Grundlage ist grundsätzlich der Streitwert
Grundlage
für die Berechnung des Honorars auf der Grundlage des RVG ist grundsätzlich der sog. Streitwert des Falles.
Hierunter versteht man z.B. den Betrag, den der Anspruchsteller gegen seinen Anspruchsgegner geltend macht (z.B.
den Kaufpreis). Der Streitwert kann Grundlage der Berechnung aber auch dort sein, wo der Anspruch nicht auf Zahlung
eines bestimmten Betrages gerichtet ist (z.B. Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Zulassung zur
vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Versorgung).
Höhe der Gebühren
Das
RVG enthält eine Tabelle, der ausgehend vom jeweiligen Streitwert die Höhe einer vollen Gebühr entnommen
werden kann. Diese Gebühr kann im Einzelfall auf verschiedene Weise anfallen: voll, um einen bestimmten Faktor
vermindert oder erhöht und unter Umständen auch mehrfach. Welche Gebühren in welcher Höhe in
Ihrem Fall voraussichtlich anfallen würden, können Sie gern persönlich erfragen. Dies zu wissen
ist schließlich Ihr gutes Recht!
Erstberatung
Übrigens
ist die Gebühr für eine Erstberatung gesetzlich begrenzt auf maximal 190,00 €; auch bei einem sehr hohen
Streitwert können also nicht mehr als 190,00 € berechnet werden.
Auslagenpauschale und gesetzliche Mehrwertsteuer
Den
Gebühren hinzuzurechnen sind in der Regel die (üblicherweise pauschal kalkulierten und insoweit gesetzlich
begrenzten) Auslagen des Rechtsanwalts für Telekommunikation und Porto sowie in jedem Fall auch die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen
Weitere
Informationen zur gesetzlichen Vergütung nach dem RVG finden Sie auf der » Homepage
des Bundesministeriums der Justiz.
» zum Seitenanfang
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