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Gesetzliche Vergütung

  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
 
Die Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das zum 1.7.2004 in Kraft getreten war und damit die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat. Grundlage für die Berechnung des Honorars ist ausschließlich das RVG, wenn der abzurechnende Auftrag nach dem 1.7.2004 erteilt wurde; die Abrechnung aller vorher erteilten Aufträge richtet sich weiterhin nach der BRAGO.

  Grundlage ist grundsätzlich der Streitwert
 
Grundlage für die Berechnung des Honorars auf der Grundlage des RVG ist grundsätzlich der sog. Streitwert des Falles. Hierunter versteht man z.B. den Betrag, den der Anspruchsteller gegen seinen Anspruchsgegner geltend macht (z.B. den Kaufpreis). Der Streitwert kann Grundlage der Berechnung aber auch dort sein, wo der Anspruch nicht auf Zahlung eines bestimmten Betrages gerichtet ist (z.B. Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Zulassung zur vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Versorgung).

  Höhe der Gebühren
 
Das RVG enthält eine Tabelle, der ausgehend vom jeweiligen Streitwert die Höhe einer vollen Gebühr entnommen werden kann. Diese Gebühr kann im Einzelfall auf verschiedene Weise anfallen: voll, um einen bestimmten Faktor vermindert oder erhöht und unter Umständen auch mehrfach. Welche Gebühren in welcher Höhe in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen würden, können Sie gern persönlich erfragen. Dies zu wissen ist schließlich Ihr gutes Recht!

  Erstberatung
 
Übrigens ist die Gebühr für eine Erstberatung gesetzlich begrenzt auf maximal 190,00 €; auch bei einem sehr hohen Streitwert können also nicht mehr als 190,00 € berechnet werden.

  Auslagenpauschale und gesetzliche Mehrwertsteuer
 
Den Gebühren hinzuzurechnen sind in der Regel die (üblicherweise pauschal kalkulierten und insoweit gesetzlich begrenzten) Auslagen des Rechtsanwalts für Telekommunikation und Porto sowie in jedem Fall auch die gesetzliche Mehrwertsteuer.

  Weitere Informationen
 
Weitere Informationen zur gesetzlichen Vergütung nach dem RVG finden Sie auf der » Homepage des Bundesministeriums der Justiz.

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