|
Fachgebiete
Das Arzt- und Psychotherapeutenrecht ist fortwährend von Änderungen ebenso betroffen wie
das Gesundheitswesen selbst. Deswegen erfordert eine sorgfältige anwaltliche Beratung und Begleitung in diesem komplexen Feld
nach der jeweils gültigen Rechtslage unter Beachtung des aktuellen Standes der Rechtsprechung (sowie, falls im Einzelfall relevant,
zukunftsorientierter Berücksichtigung etwaig geplanter Gesetzesänderungen) einen dauerhaft hohen Grad der Spezialisierung.
Mit den langjährigen Erfahrungen aus meiner bereits seit 1999 entsprechend spezialisierten Kanzlei stehe ich Ihnen daher gern
zur Seite, wenn es für Sie als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeutin/Psychotherapeut insbesondere um folgende Angelegenheiten
geht:
Sie möchten Ihre berufliche Tätigkeit in niedergelassener Praxis reduzieren oder beenden, erweitern oder erstmals aufnehmen?
Dann sind dies meine Leistungen für Sie:
- Reduzierung oder Beendigung: umfassende Beratung zu den mittel- oder kurzfristigen Gestaltungsoptionen der Praxisübergabe im Rahmen der vertragsarztrechtlichen Möglichkeiten (Praxisnachbesetzung), auch an ein Medizinisches Versorgungszentrum oder andere bereits zugelassene Vertragsärzte oder -psychotherapeuten,
- Erweiterung: umfassende Beratung zu den Modellen der gemeinsamen Berufsausübung durch Anstellung, job sharing sowie in örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen), oder zur Eröffnung einer Zweigpraxis oder zum Erwerb weiterer Abrechnungsgenehmigungen,
- erstmalige Aufnahme: umfassende Beratung zu den Bedingungen einer Ermächtigung oder einer Sonderbedarfszulassung, einer Anstellung oder eines job sharings einschließlich der rechtlichen Perspektiven für eine Praxisübernahme mit vollem oder hälftigem Versorgungsauftrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV),
- Auswahl der individuell auf Ihre Lebensplanung und Interessen am besten zugeschnittenen Lösung gemeinsam mit Ihnen,
- Gestaltung aller erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere von Praxiskaufverträgen, Anstellungs- und Gesellschaftsverträgen,
- verantwortungsbewußtes Führen der Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern in enger Abstimmung mit Ihnen,
- stets sorgfältige Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen, vor Zulassungs- und Berufungsausschüssen und - falls erforderlich (und je nach dem) - vor den Sozial- und/oder Zivilgerichten.
Sie sind in berufsrechtliche Auseinandersetzungen geraten über ...
- Ihr Aus- oder Weiterbildungsverhältnis, d.h. die Voraussetzungen oder den Erwerb Ihrer Approbation oder das Bestehen Ihrer Facharztprüfung,
- die Berufsordnung aufgrund von Beschwerden eines Ihrer Patienten bei der für Sie zuständigen Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer?
Dann ist dies meine Leistung für Sie:
- sorgfältige Vertretung Ihrer Interessen in stets enger Abstimmung mit Ihnen gegenüber dem jeweiligen Träger der Aus- oder Weiterbildung oder gegenüber Behörden einschließlich der für Sie zuständigen Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer und - falls erforderlich - vor den Verwaltungs- oder Berufsgerichten.
Sie sind in einen Streit geraten über Ihre Honorarabrechnungen
gegenüber Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung?
Dann sind dies meine Leistungen für Sie:
- Prüfung Ihrer Honorarbescheide und der zugrunde liegenden Honorarregelungen (EBM, Honorarverteilungsverträge bzw. -maßstäbe, Regelleistungsvolumen, Kapazitätsgrenzen usw.),
- sorgfältige Vertretung Ihres Mandats gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen in Widerspruchs- und - falls erforderlich - in nachfolgenden Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
Sie sind in einen Streit geraten über Ihre Honorarabrechnung
gegenüber einem Privatpatienten?
Dann sind dies meine Leistungen für Sie:
- Prüfung Ihrer Honorarrechnungen gemäß GOÄ/GOP, Durchführung des gerichtlichen Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheidsverfahrens einschließlich des nachfolgenden Zwangsvollstreckungsverfahrens,
- sorgfältige Vertretung Ihres Mandats gegenüber Mahn- und Zivilgerichten sowie Gerichtsvollziehern.
Jenseits der Grenzen meiner Verpflichtung zur Verschwiegenheit erteile ich Ihnen
auf Anfrage gern auch Auskunft über meine Tätigkeiten in weiteren verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsgebieten einschließlich des Arbeitsrechts.
» zum Seitenanfang
|