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Fachgebiete
Mit meiner bereits seit 1999 entsprechend spezialisierten Kanzlei stehe ich Ihnen
insbesondere in diesen Fachgebieten gern zur Seite:
Vertragsarztrecht (gesetzliche Krankenversicherung)
- Beratung/Vertretung gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen und vor Zulassungs-
und Berufungsausschüssen sowie den Sozialgerichten wegen:
- Zulassungen und Ermächtigungen sowie Genehmigung von Zweigpraxen,
- Praxisnachbesetzungsverfahren für Praxisinhaber und Bewerber sowie Übertragung von Praxissitzen an Medizinische Versorgungszentren oder andere Vertragsärzte oder -psychotherapeuten,
- Recht der gemeinsamen Berufsausübung in freier Praxis oder im Medizinischen Versorgungszentrum, auch durch Anstellung,
- Abrechnungsgenehmigungen,
- Honorarstreitigkeiten,
Vertrags-, Gesellschafts- und Schadenersatzrecht
- Beratung/Vertretung gegenüber Vertragspartnern sowie vor den Zivilgerichten
wegen:
- Praxiskaufverträgen,
- Gesellschaftsverträgen (Praxisgemeinschaften, job-sharing-Verträge, örtliche oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften),
- privatrechtlichen Honorarstreitigkeiten (gerichtliches
Mahnverfahren)
- Schadenersatzforderungen,
- Zwangsvollstreckungen,
Berufsrecht der Heilberufe
- Beratung/Vertretung gegenüber zuständigen Behörden und Heilberufekammern
sowie vor den Verwaltungsgerichten wegen:
- Approbation, insbesondere als Arzt oder Psychotherapeut,
- Streitigkeiten aus dem Aus- oder Weiterbildungsverhältnis,
- Facharztprüfungen,
- Berufsordnungsangelegenheiten.
Jenseits der Grenzen meiner Verpflichtung zur Verschwiegenheit erteile ich Ihnen
auf Anfrage gern auch Auskunft über meine Tätigkeit in weiteren verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsgebieten einschließlich des Arbeitsrechts.
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