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Beratungsgrundsätze
Die in meiner langjährigen anwaltlichen Praxis gesammelten Erfahrungen in den
von mir vertretenen » Fachgebieten bringe ich selbstverständlich auch in Ihrem Fall mit dem Ziel ein, das optimale
Ergebnis für Sie zu erreichen.
Erstberatung
Schon in der Erstberatung kommt es mir deshalb darauf an, Ihre Interessenlage gründlich
zu erfassen, weil nur so eine eingehende rechtliche Beratung sichergestellt werden kann. Zu diesem Zweck bitte
ich Sie, etwaige schriftliche Unterlagen möglichst vollständig zum Beratungstermin mitzubringen; falls
diese Unterlagen umfangreich sein sollten, ist es in der Regel günstiger, wenn sie mir schon vor dem Beratungstermin
zur Verfügung gestellt werden können.
Selbstverständlicher Teil der Beratung ist stets auch die Frage nach den » Kosten, damit die wirtschaftliche Vertretbarkeit des möglichen Vorgehens in die Bewertung
der Erfolgsaussichten einfließen kann.
Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen
Sollte über Ihre Beratung hinaus die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen
gegenüber Anspruchsgegnern, Behörden oder Zulassungsgremien und - wo nicht vermeidbar - vor Gericht erforderlich
werden, ist auch hier die vertrauensvolle Abstimmung des Vorgehens mit Ihnen stets das oberste Gebot.
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